die Studienplatzklage – oftmals die letzte Möglichkeit
Dienstag, 3. August 2010 | Autor: MaxTrix-js
Aufgrund der leeren Staatskassen und den dadurch resultierenden Sparmaßnahmen der Regierung kommt gerade der Bildungsbereich oftmals zu kurz.
Einsparungen in diesem Bereich betreffen nicht nur die Schulen, sondern auch die Hochschulen. Eine begrenzte Anzahl an Studienplätze ist nur eine der negativen Folgen, aber auch eine zukunftsträchtige, denn weniger Studienplätze bedeuten weniger gut ausgebildete Fach- und Führungskräfte.
Abiturienten bleibt auf der Suche nach einem Studienplatz oftmals nur der letzte Weg der Studienplatzklage um doch noch an einen Platz zu kommen, der auf konventionellem Weg nicht gefunden werden konnte.
Aufgrund der knappen finanziellen Mittel, die den Hochschulen zur Verfügung stehen, haben bereits viele Universitäten ihre Ansprüche an Bewerber hochgeschraubt und knallharte Auswahlverfahren entwickelt. Zu diesen Mitteln gehört die Verhängung des Numerus Clausus für einige Studiengänge, die besonders beliebt sind. Wer die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt, hat kaum eine Chance auf einen Studienplatz. Nach unserem Grundgesetz hat jedoch jeder Bürger ein Recht auf eine freie Berufswahl. Hier setzt nun die Studienklage an.
Sollte man sich für eine Klage entscheiden, ist es wichtig die bestehenden Fristen einzuhalten. Der erste Schritt ist die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens indem man die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten einleitet. Wird dieser Antrag ebenfalls abgelehnt, sollte man umgehend Widerspruch einlegen, um den weiteren Prozess nicht zu gefährden. Nun beginnt der wichtigste Teil der Klage, da nun ein Eil-Antrag an das zuständige Verwaltungsgericht der betreffenden Hochschule gestellt werden muss. In diesem Antrag ist besonders wichtig, klar und deutlich zu argumentieren und den Sachverhalt darzustellen. Das Verwaltungsgericht setzt sich dann mit der betreffenden Hochschule in Verbindung. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Man sollte sich also gut überlegen, ob man seinen Studienplatz einklagen möchte oder die Wartezeit mit einem Wartesemester, Praktikum oder Auslandsaufenthalt überbrückt.
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