Berufsunfähigkeit als Freiberufler absichern
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung, die ein Freiberufler überhaupt abschließen kann.
Schließlich genießt er kaum einen nennenswerten Schutz durch die gesetzliche Vorsorge, vor allem dann nicht, wenn er nach 1962 geboren ist. Wer eine Unfallversicherung abgeschlossen hat und meint, damit ausreichend versorgt zu sein, der irrt. Denn Statistiken belegen, dass es gerade einmal vier Prozent der Erwerbstätigen sind, die durch einen Unfall berufsunfähig wurden. Schon allein psychische Ursachen führen fast sechsmal häufiger zu dieser Diagnose und das wird durch keine Unfallversicherung abgedeckt.
Berufsunfähigkeitsversicherung als junger Freiberufler abschließen
Wichtig ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung so zeitig wie möglich abzuschließen. Zum einen sind für junge Menschen die Beiträge deutlich niedriger, zum anderen stehen die Chancen besser, noch keine Vorerkrankungen zu haben. Denn diese erhöhen die Beiträge oder führen gar dazu, dass eine Assekuranz den Antragsteller ablehnt.
Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es ratsam, den momentanen Lebensstandard zu bedenken. Auch die Teuerungsrate spielt eine Rolle. Die Rente, die bei einer Berufsunfähigkeit gezahlt werden würde, sollte sich also immer mindestens in Höhe des aktuellen Nettoeinkommens bewegen, besser noch des Bruttoeinkommens. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, diese Rente anzupassen, so dass auch später noch eine höhere Rente vereinbart werden kann.
Gesetzlich ist der Freiberufler nur geschützt, wenn er weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann (volle Erwerbsminderungsrente). Ist eine Leistungsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag möglich, so wird lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Hierbei muss nicht der aktuelle Beruf ausgeübt werden können, sondern irgendein Beruf. Dieser muss finanziell oder sozial nicht einmal so gut gestellt sein, wie der Beruf, der zuletzt ausgeübt wurde.
Auf die abstrakte Verweisung achten
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte auf die abstrakte Verweisung achten. Ist diese enthalten, kann die Versicherung auf die Ausübung eines anderen Berufs verweisen und behält die Rente ein. Sehr gute Anbieter aber verzichten darauf.
Hier ist dann lediglich wichtig, dass dem zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr nachgegangen werden kann.
Das heißt, eine sechsmonatige Krankschreibung ist Voraussetzung, ab dieser Zeit gilt die Berufsunfähigkeit als auf Dauer angelegt. Viele Versicherer verweisen auch nicht mehr auf einen Vertragsarzt, sondern lassen dem Versicherten die freie Arztwahl, wenn es darum geht, die Berufsunfähigkeit feststellen zu lassen.
Ein Gastbeitrag von:
www.Erfolg-als-Freiberufler.de
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
22457 Hamburg
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Schlagworte: Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, BU-Rente

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