Vorgehen beim Auftreten von Baumängeln
Mittwoch, 1. September 2010 | Autor: MaxTrix-js
Es gibt immer wieder Vorfälle im Bereich „Baumängel und Bauschäden“ bei Neubauten.
Dieses Thema wurde auch bereits in mehreren Doku-TV-Sendungen genauer unter die Lupe genommen. Leider gibt es gerade im Bauhandwerk viele schwarze Schafe, die die Unwissenheit und mangelnde Fachkenntnis eines Laien aus Profitgier ausnutzen.
Die Baumängel haben durchaus unterschiedliche Schweregrade. Es geht über die nicht ordnungsgemäß verlegten Fliesen bis hin zu Schäden, die das komplette Haus unbewohnbar machen und am Ende nur noch den kompletten Abriss zulassen. Dieser Zustand kann für den Bauherren und dessen Familie zur finanziellen Tragödie werden, denn die Darlehenssumme, die zur Finanzierung genehmigt wurde muss weiterhin getilgt werden. Der Schaden ist so groß, dass er kaum überschaubar ist.
Stellt ein Bauherr einen Mangel in seinem Eigenheim fest, sollte er dies umgehend schriftlich dem zuständigen Handwerker oder dem Bauunternehmen mitteilen.
Da es auf die Leistung von Handwerkern eine 4-5 jährige Garantieleistung gibt, können auch Schäden die nicht gleich beachtet wurden, oder noch nicht aufgetreten sind auch später noch reklamiert werden.
Das Schreiben an den zuständigen Handwerker sollte aus Sicherheitsgründen per Einschreiben und mit Rückschein versandt werden, damit man einen sicheren Beweis über die erfolgreiche Zustellung der Beanstandung hat. In der Schadensmeldung sollte ebenfalls eine Fristsetzung erfolgen in der Handwerker den Schaden beheben kann.
Erfolgt eine Schadensbehebung nicht innerhalb dieser Frist, so sollte eine Nachfrist gewährt werden. Reagiert dann der Handwerker immer noch nicht, ist die Einschaltung eines Fachanwalts anzuraten.
Gleichzeitig wäre die Beauftragung eines Experten empfehlenswert. Zu empfehlen ist hier das Sachverständigenbüro Günther, das in der Immobilienanalyse Köln bereits über viel Erfahrung und Sachkenntnis verfügt.
Der Baugutachter Köln erstellt nun ein Gutachten, in dem alle festgestellten Baumängel festgehalten werden. Dieses Gutachten ist ebenfalls notwendig, sollte die ganze Angelegenheit vor Gericht landen. Wurde der Schaden bereits vor Fertigstellung der handwerklichen Leistung festgestellt, kann der Bauherr einen Teil der Handwerker – Rechnung einbehalten oder aber den Vertrag mit dem Bauunternehmen komplett kündigen.
Aussender:
Dipl.-Ing. Arnold J. Günther
Cäcilienstraße 44
D-50667 Köln
Mail: info(at)koeln-immobilienbewertung.de
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