Alterssicherungs-Zuschlag für Neuversicherte der Privaten Krankenversicherung

Neuversicherte müssen ab seit dem 1. Januar 2000 einen zusätzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag bezahlen. Ab dem 21sten Lebensjahr wird dieser Zuschlag dann bis zum 60sten Lebensjahr berechnet.

Die Gelder werden verzinslich angelegt, keine weiteren Kosten werden abgezogen. Eine Verwendung finden diese Gelder dafür, um Beitragserhöhungen, die evtl. ab dem 65sten Lebensjahre anfallen können, mit diesem Geld auszugleichen. Dadurch bleibt der Beitrag konstant auch in dem Fall, wenn die Kosten in dem Gesundheitswesen angehoben werden. Dieses Ausmaß der finanziellen Beitragsstabilität ist natürlich individuell unterschiedlich. Für Mitglieder, die früh in eine private Krankenversicherung eintreten, sammeln sich natürlich mehr Mittel für die Finanzierung der Beitragsentlastung an als die Mitglieder, die viel später in die Versicherung (beispielsweise mit 50 Jahren) eintreten.

Momentan sagt man, dass zum Beispiel für einen 30jährigen der Beitrag dem 60sten Lebensjahr bis zum 80sten Lebensjahr auch dann gleich bleibt, wenn die Gesundheitskosten so ansteigen wie in der Vergangenheit. Es ist dann auch möglich, dass es beispielsweise ab dem 80en Lebensjahr zu einer Beitragssenkung kommt. Eine frühere Senkung wäre vom Gesetzgeber her nicht erlaubt.
Im Falle von dringenden Beitragsanpassungen, sind die älteren Mitglieder davon sehr oft betroffen. Dies ist daran bemessen, dass die Erhöhung der Krankheitskosten ein sogenanntes Auffüllen der Altersrückstellung für die nächste Zukunft oft notwendig macht. Umso älter ein Mitglied ist, desto weniger Zeit bleibt für dieses Auffüllen. Also wird der dafür erforderliche Beitrag erwartungsgemäß dann höher sein.

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung heute, muss die Altersrückstellung dementsprechend auch erhöht werden, da diese Altersrückstellung als sogenannte Reserve dient, welche in den Vorjahren aufgebaut wird, damit im Alter dann der laufende und gestiegene Leistungsbedarf gedeckt werden kann. Diese gestiegene Lebenserwartung verursacht weiter anfallende Kosten, die durch die Altersrückstellung damit ausgeglichen werden.

Der gesetzlich eingeführte Beitragszuschlag von 10 Prozent wird also zu einer nachhaltigen Stabilisierung im Alter beitragen.

V. i. S. d. P. ist nicht Link im Web sondern der Autor dieser Pressemitteilung.

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Veröffentlicht am 10. Februar 2011 um 05:20 · Permalink : Kategorie Medizin - Gesundheit
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