Anleger, die einen guten Berater haben, werden auf die Möglichkeiten der Optimierung hingewiesen. Denn auch die Abgeltunssteuer kann optimiert werden!
Oftmals geht der Freistellungsauftrag unter – doch damit verschenkt der Anleger bares Geld. Denn liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, wird die Abgeltungssteuer abgeführt.

