-
Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung
Vertragsrechtlich bedarf es bei privaten Anlegerdarlehen keiner Zweckbindung und keiner Bonitätsprüfung, so teilt es Dr. Horst Werner mit ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die öffentliche Platzierung von grundschuldgesicherten Darlehensgeldern von privaten Kapitalanlegern setzt kapitalmarktrechtlich keine vertraglich bestimmte Zweckbindung und auch keine Bonitätsprüfung des Grundstückseigentümers voraus, sondern erfordert lediglich die Einhaltung der Wertgrenzen des Immobilienobjekts. Kapitalmarktrechtlich muss sich die Grundschuldbesicherung mit Grundschuldbrief zugunsten der Kapitalgeber im Rahmen der nachzuweisenden Bewertung des Grundstücksobjekts bewegen. Der Wert-Nachweis kann gegenüber der BaFin durch einen zeitnahen Kaufvertrag über die Immobilie oder durch ein – auch nachträglich erstelltes – Sachverständigengutachten geführt werden. Die Qualitätsgüte der Kapitalanlage wird also durch den Wert der Immobilie begrenzt, aber nicht durch eine Bonitätsprüfung des Immobilieneigentümers selbst oder durch eine Bonitätsprüfung des Eigentümer-Unternehmens nachgewiesen.
Zur Besicherung der Kapitalanleger wird – wenn die Anleger aus Kostengründen nicht alle selbst ins Grundbuch eingetragen werden – die Mitbesitzeinräumung z.B. am Eigentümer-(Grundschuld-)Stammbrief – zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft aller beteiligten Anleger – und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen voraussetzt. Dies bedingt zunächst, dass bei einer Eigentümergrundschuld überhaupt ein Grundschuldbrief ( als sogen. Stammbrief ) ausgestellt wurde und dem Notar zur Mitbesitzeinräumung vorliegt. Der Grundschuldbrief gilt als sogen. Stammbrief, der von dem Notar als unparteiischem Dritten zur wirksamen Verwahrung zur Verfügung stehen muss. Ein wirksamer Verwahrauftrag des Grundschuldbriefs als Orderschuldverschreibung ( siehe § 1 Abs. S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ) setzt wiederum gem. den §§ 57 BeurkG eine schriftliche Verwahranweisung an den Notar als Verwahrer voraus, worauf die BaFin noch kürzlich hingewiesen hat. Das Unternehmen darf den Grundschuldbrief als Stammbrief, der ein Wertpapier darstellt, nicht selbst verwahren, da es damit das Depotgeschäft ( als unzulässiges Bankgeschäft ) betreiben würde. Verwahren muss ( und darf nur ) derjenige amtierende Notar, der auch die Eigentümergrundschuld beurkundet und beim Grundbuchamt beantragt hat.
Als verbotenes Einlagengeschäft bestimmt das Kreditwesengesetz ( KWG ) in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 unbedingt rückzahlbare Gelder, wenn der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen ( = (Teil-)Grundschuldbrief ) verbrieft wird. Geschieht die Besicherung dadurch, dass für die Anleger keine (Teil-)Grundschuldbriefe ausgestellt werden, sondern nur eine Anspruchsabtretung und nur der Mitbesitz am Stammbrief durch einen Notar eingeräumt wird, so ist zusätzlich erforderlich, dass auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Grundstückseigentümers aus den §§ 1155, 1160 BGB verzichtet und der Verzicht ins Grundbuch eingetragen wird. Weder der verwahrende Notar noch das Unternehmen dürfen bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger Zurückweisungsrechte haben. Weitere Informationen erteilt Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Werner Financail Service AG
Herr Horst Werner
Fliederweg 14
37079 Göttingen
Deutschlandfon ..: 0551 99964240
web ..: http://www.finanzierung-ohne-bank.de
email : dr.werner@finanzierung-ohne-bank.deKapital beschaffen und Finanzierungen für Unternehmen: Beteiligungskapital, Nachrangdarlehen, Grundschulddarlehen zur Anleger-Besicherungl: eine bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung mit Beteiligungsgeldern von privaten Kapitalgebern und Anlegern mit Private Placement am freien Kapitalmarkt
Kapitalbeschaffung zur Unternehmensfinanzierung mit stimmrechtslosem Nachrang-Kapital oder Privat-Darlehen: BaFin-konformes Mezzaninekapital ( stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Direktinvestments, BaFin-prospektfreies, grundschuldbesichertes Darlehenskapital ohne Volumenbegrenzung od. unbesichertes Nachrangdarlehenskapital etc. ) oder offenes Beteiligungskapital von privaten Investoren beschaffen
Pressekontakt:
Dr. Werner Financail Service AG
Herr Horst Werner
Fliederweg 14
37079 Göttingenfon ..: 0551 99964240
web ..: http://www.finanzierung-ohne-bank.de
email : dr.werner@finanzierung-ohne-bank.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen
veröffentlicht auf Link im Web am 11. März 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 114 x angesehen
Keine Zweckbindung und keine Bonitätsprüfung bei der öffentlichen Aufnahme grundbuchgesicherter Darlehen
suchen auf Link im Web
News veröffentlichen auf Link im Web
Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es Neues bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
neue Artikel und Link im Web
- GenCast: Ein Meilenstein in der Wettervorhersage durch Künstliche Intelligenz
- Künstliche Intelligenz als Treiber der Gaming-Industrie: Innovation und Zukunftspotenzial
- IsoEnergy Ltd. gibt Aufstockung der Bought-Deal-Finanzierung und gleichzeitige Privatplatzierung bekannt
- Feierliche Eröffnung des Fraunhofer IGD-Projektbüros in Greifswald
- Legible & CAMB.AI erschließen neue Einnahmequellen mit globalem mehrsprachigen Hörbuchzugang
- Korrektur: Graid Technology kündigt SupremeRAID SE-Support für GeForce RTX 5000-Serie von NVIDIA an und erweitert damit leistungsstarke RAID-Lösungen für Workstations
- Gold glänzt weiter
- Graid Technology kündigt SupremeRAID SE-Support für GeForce RTX 5000-Serie von NVIDIA an und erweitert damit leistungsstarke RAID-Lösungen für Workstations
Kategorien auf Link im Web
Link im Web – Archiv