• Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Arbeitgeber sollten die Mitarbeiter über alle Vor- und Nachteile aufklären.

    Arbeitgeber müssen – auf Nachfrage der Arbeitnehmer – eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsverzicht anbieten.

    Das Dilemma ist: Heutzutage lohnt sich die Gehaltsumwandlung kaum noch. Aus Sicht der Arbeitnehmer erreicht diese Art der Vorsorge oftmals nicht mal mehr eine Rendite in Höhe der Inflationsrate. Die Kosten innerhalb der Lebensversicherungsverträge sind zu hoch. Zudem werden nur noch selten Garantiezinsen versprochen. Und die letzten Jahren haben gezeigt, dass fondsgebundene Verträge kaum Rendite bringen.

    Viele Arbeitgeber setzen Versicherungsmakler ein, um die Beratungsleistung zu gewährleisten. Hierbei sollte sehr genau darauf geachtet werden, dass dem Versicherungsmakler ein Beratungsleitfaden vorgegeben wird. Dieser Leitfaden sollte alle Vor- und Nachteile der Gehaltsumwandlung umfassen.

    Nur eine lückenlose und haftungsichere Beratungsdokumentation schützt den Arbeitgeber vor späteren Regressforderungen seiner Arbeitnehmer.

    Eine Hilfestellung für Arbeitgeber ist das folgende Werk, welches im Vahlen-Verlag erschienen ist: Betrieblich Altersversorgung – Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Haftung und Mitbestimmung.
    http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=29516130
    Diese Arbeitshilfe ist leicht verständlich und gibt viele Tipps und Hilfestellungen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Kanzlei für Versicherungsanalysen
    Herr Detlef Lülsdorf
    Kornblumenweg 2
    50858 Köln
    Deutschland

    fon ..: 0221-57963771
    fax ..: 0221-57963773
    web ..: http://www.versicherungsanalysen.eu
    email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu

    „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

    Pressekontakt:

    Kanzlei für Versicherungsanalysen
    Herr Detlef Lülsdorf
    Kornblumenweg 2
    50858 Köln

    fon ..: 0221-57963771
    web ..: http://www.versicherungsanalysen.eu
    email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:

    Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber treffen Aufklärungspflichten.

    veröffentlicht auf Link im Web am 9. Oktober 2020 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde 39 x angesehen