-
Jeder Haushalt in Deutschland muss für Rundfunk Gebühren zahlen. In diesem Artikeln erfahren Sie, wer davon befreit werden kann und was es zu beachten gibt!
Privatpersonen können den Rundfunkbetrag nicht absetzen
Alle Privathaushalte zahlen in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro pro Monat. Doch den Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen können Privatpersonen nicht, da der Gesetzgeber eine Einstufung als Privatausgabe vorsieht. Diese Gebühr gehört zu den Kosten, für die es im privaten Sektor kein Steuersparmodell gibt. Doch es gibt eine Ausnahme, mit der sich die Rundfunkgebühren anteilig in die Steuererklärung aufnehmen lassen.Ausnahmeregelungen bei Arbeitszimmern im Privathaushalt möglich
Wer in einen den vier Wänden ein Arbeitszimmer nutzt, hat die Möglichkeit, die GEZ Gebühren anteilig zu berechnen und in der Steuererklärung anzuführen. Wichtig zum Rundfunkbeitrag absetzen ist die Akzeptanz des Arbeitszimmers durch das Finanzamt. Ein kleines Heimbüro ohne nachweislich gewerbliche Nutzung ist in Deutschland nicht als Arbeitszimmer im eigentlichen Sinn anerkannt. Um den Rundfunkbeitrag absetzen und die Vorteile eines Arbeitszimmers nutzen zu können, müssen einige Kriterien erfüllt werden.
So darf ein Arbeitszimmer kein Durchgangsraum und auch kein anderweitig (doppelt) genutztes Zimmer sein. Der Schreibtisch mit Computer im Wohn- oder Schlafzimmer ist kein Arbeitszimmer. Sind die Voraussetzungen für Arbeitszimmer und Büros im eigenen Haus gegeben, kann man den Rundfunkbeitrag anteilig nach beruflich genutzten Quadratmetern steuerlich geltend machen.Zweitwohnsitz und Gewerbe: Rundfunkbeitrag ist absetzbar
Arbeitnehmer die in Deutschland durch einen wohnortfernen Arbeitsplatz eine Zweitwohnung nutzen, können die Rundfunkgebühren für den zweiten Wohnsitz abrechnen. Auch Gewerbebetriebe und Unternehmen können ihren Rundfunkbeitrag absetzen und die gesamte monatliche Aufwendung in den Betriebsausgaben listen.Anders als beim privaten Arbeitszimmer, wo die GEZ in den Werbungskosten verrechnet wird, handelt es sich bei Unternehmen in Deutschland um Betriebsausgaben. Bei der Abrechnung der Gebührung für die Zweitwohnung fordert das Finanzamt einen Nachweis über die berufliche Nutzung. Möglich ist auch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit durch die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Hauptwohnung erbracht werden muss.
Hier geht es zum Blogbeitrag von ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Viele weitere spannende Artikel rund um das Thema „Steuer“ finden Sie in unserem Blog „Steuertipps„
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ALLCON Lohnsteuerhilfe e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 800 25526638
web ..: http://allcon-steuern.de
email : info@allcon-steuern.dePressekontakt:
ALLCON Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölzfon ..: 0 80 41 / 7 99 57 -0
web ..: https://avtportal.de/
email : support@avtportal.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
veröffentlicht auf Link im Web am 4. Oktober 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 117 x angesehen
Kann man den Rundfunkbeitrag absetzen?
suchen auf Link im Web
News veröffentlichen auf Link im Web
Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es Neues bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
neue Artikel und Link im Web
- Wochenrückblick 11-2025: Fünf Zentralbanken und ein Ziel!
- Evelyn Burdecki ist das neue Werbegesicht von Stadionliebe® – eine Zusammenarbeit mit Biss
- ExoPTEN präklinische Studie zeigt signifikantes Potenzial zur Verbesserung der motorischen Funktion, des Blutflusses und der Genesung nach Rückenmarksverletzungen
- Handwerkliche Projekte in der Jugendhilfe: Mehr als nur Beschäftigung
- Neue Metalldose setzt Maßstäbe – Innovation trifft auf Nachhaltigkeit
- Die Wohnimmobilie LEON 11 in München-Neuhausen: So wertet Smart Home Wohneigentum auf
- Gold über 3.000 USD: Analysten sehen trotzdem noch deutliches Potenzial
- Karbon-X Corp. meldet Uplisting an den OTCQB Market
Kategorien auf Link im Web
Link im Web – Archiv