-
Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern verjähren nur dann, wenn der Arbeitgeber seiner sog. Hinweispflicht nachgekommen ist. Dies hat der EUGH am 22.09.2022, Az C 120/21) entschieden.
Der gesetzliche Mindesturlaub von Arbeitnehmern verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hinzuweisen, wieviel Urlaub sie noch haben, sie aufzufordern, diesen zu nehmen und darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls verfällt.
Unterlassen Arbeitgeber diesen Hinweis, kann es teuer werden: Arbeitnehmer können Urlaub über Jahre anhäufen und sich – bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses- auszahlen lassen Der Einwand eines Arbeitgebers, dass der nicht genommene, angehäufte Urlaub verjährt sei (3-jährige Verjährungsfrist) war ohne Erfolg.
Der EUGH hat am 22.09.2022 entschieden (AZ C120/21), dass der Urlaubsanspruch nicht verjährt, wenn der Arbeitgeber den Hinweis auf den Verfall unterlassen hat. Der Arbeitgeber sei in einem solchen Falle nicht schützenswert. Man würde anderenfalls ein Verhalten des Arbeitgebers billigen, das ihn ungerechtfertigt bereichere und die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht schütze. Der unwissende Arbeitnehmer sei als schwächere Partei schützenswerter. Die Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs beginne erst dann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Hinweises des Arbeitgebers, dass noch Urlaubsansprüche bestehen und dass diese verfallen könnten, positive Kenntnis von seinen Ansprüchen habe.
Arbeitgebern ist dringend anzuraten, ihrer Hinweispflicht rechtzeitig und alljährlich nachzukommen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Reichert und Kollegen – Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Frau Dr. Sabine Reichert
Drakestraße 48
12205 Berlin
Deutschlandfon ..: 030-679 665 434
web ..: https://www.reichert-recht.com/
email : berlin@reichert-recht.comWir sind eine ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei. Das unterscheidet mich und ist Ihr Vorteil. Auf der Basis unserer über 20 -jährigen Erfahrung beraten und vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte („Leitende“) außergerichtlich sowie gerichtlich in allen Belangen des Arbeitsrechts.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
FairPlay SEO Berlin
Herr Martin Theiler
Annenstr. 15
10179 Berlinfon ..: 030-5552 7449
web ..: https://fairplayseo.de/Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier publizierten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers
veröffentlicht auf Link im Web am 21. Oktober 2022 in der Rubrik Presse - News
Content wurde 43 x angesehen
Keine Verjährung des Urlaubs bei unterlassenem Hinweis des Arbeitgebers
suchen auf Link im Web
News veröffentlichen auf Link im Web
Machen Sie User neugierig. Berichten Sie was es Neues bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
Content manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Der Presseverteiler Connektar nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "Link im Web" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
neue Artikel und Link im Web
- Innocan Pharma reicht Antrag auf Zulassung eines neuen Prüfpräparats für Tiere beim Veterinärzentrum der FDA ein
- Eignet sich eine Bestands- oder Neubauimmobilie besser zum Kauf?
- „Und was willst du werden wenn du groß bist?“ Kinderbücher die für Berufe begeistern als Werbegeschenk
- Der Star der Toronto Raptors und des kanadischen Basketballverbands, RJ Barrett, ist der neueste #AiresAthletes Partner von Aires Tech
- Osisko Development meldet Aufhebung der Evakuierungsanordnung für das Feuer in der nähe des Cariboo-Goldprojekts; Alle Projektaktivitäten werden wieder aufgenommen
- Spanish Mountain Gold kündigt Investition von Gläubiger an
- Das bewegte ABC: Spielerisch das Alphabet entdecken – Ein kreatives Lernabenteuer für die ganze Familie!
- KREATIV MASSIVHAUS GMBH erhält 2024 erneut Top-Bewertungen aus Sicht ihrer Bauherren
Kategorien auf Link im Web
Link im Web – Archiv